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750 EUR
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1
520 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Konstanz
DAMENARMBANDUHR Roxy Anker, Gelbgold 14ct, quadratisches Gehäuse, 1,3x1,3cm, Werk 17 Rubis Incabloc, gelbgoldenes Ziffernblatt, aufgesetzte goldene Indizes, Goldzeiger, Handaufzug, Flechtarmband Gelbgold 14ct, Faltschließe, L 16cm, 31,8g, läuft an
291. Kunst- und Antiquitätenauktion
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Obere Laube 46
Konstanz
78462
Germany
291. Kunst- und Antiquitätenauktion

Auktionsdaten
26 März 2022 14:00 CET
Auktionswährung
EUR
Andere Zahlungsmethoden

Einfache, unzerbrechliche Objekte unter 500,- EUR werden vom Auktionshaus via DHL versandt, eine Rechnung dazu wird von uns erstellt.

Schmuck, Uhren und Münzen (ab 500,00 EUR) verschicken wir nur als "Value Pack" über DHL-Express (Kosten: Grundgebühr mind. 40,00 EUR).

Bei Transporten, die besondere Achtsamkeit erfordern, empfehlen wir Ihnen unseren Logistik-Partner "MBE". Lassen Sie sich ein individuelles Angebot zusammenstellen: info@mbe-kn.de   MBE Konstanz   Max-Stromeyer-Straße 37   78467 Konstanz   Tel: (07531) 28 44 670

Für Großobjekte (Möbel, große Einrichtungsgegenstände, große Bilder, große Teppiche) beauftragen Sie bitte eine Spedition Ihrer Wahl. Gerne nennen wir Ihnen einige Unternehmen, mit denen unsere Kunden gute Erfahrungen gemacht haben.

Weiterhin bieten wir die Option der Selbstabholung sowie des Versandes nach individueller Absprache.

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1.    Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie ist öffentlich im Sinne des §383 Abs. 3 Satz 1 BGB und des §474 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie wird vom Auktionshaus Karrenbauer im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt. Namhaftmachung der beiden Vertragspartner ist gewährleistet.
2.    Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor Auktionsbeginn – auf Gefahr des Interessenten – besichtigt und geprüft werden. Sie sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden; ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Rahmen, Podeste und ähnliche Präsentationsmittel sind nicht Bestandteil des Kaufvertrags, werden jedoch (im Falle der Rahmen) in der Regel mit dem Objekt geliefert. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Für Katalogbeschreibung und dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie für mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. Ausgenommen sind etwaige Ansprüche aufgrund eines groben Verschuldens des Auktionshauses. Der Versteigerer erklärt sich jedoch bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.
3.    Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen. Jeder Bieter bietet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
4.    Gesteigert wird in der Regel um 10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das Limit nicht erreicht – sondern unter Vorbehalt zugeschlagen – so bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.    Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab, so entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot bzw. Zuschlag wird durch nochmaliges Ausbieten behoben. Dies gilt auch, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.
6.    Der Zuschlag verpflichtet zu sofortiger Abnahme – in unserem Hause ab Montagnachmittag nach Auktion – und sofortiger Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr unmittelbar an den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
7.    Die Abholung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen; es sei denn, dass ausdrücklich andere Abholzeiten vereinbart wurden. Für Objekte, die nach dieser Zeit nicht abgeholt werden, wird eine Lagergebühr in Höhe von € 2,00 pro Tag erhoben. Möbel müssen aufgrund beschränkter Lagerkapazität auf Kosten des Ersteigerers bei einer Spedition eingelagert werden.
8.    Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis sowie Aufgeld von 24%; darin ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Beim Live-Bieten über Plattformen wie z.B. Lot-tissimo und Invaluable fallen zusätzlich zum Zuschlag und den normalen Kosten weitere 3% auf den Zuschlagspreis an.
9.    Soweit die Versteigerung von Werken der bildenden Kunst folgerechtspflichtig im Sinne von §26 URHG ist, besteht ein Rahmenvertrag mit der VG Wort und Bild. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift ist auf solche Werke eine Folgerechtsabgabe zu entrichten, sofern der Zuschlagspreis € 400,00 überschreitet. Diese beträgt derzeit 4% des Zuschlagpreises. Entsprechende Positionen sind im Katalog und auf der Rechnung mit einem Stern gekennzeichnet.
10.    Bei der Verweigerung der Abnahme oder Zahlung sowie bei Verzögerungen haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% verrechnet. Das Auktionshaus Karrenbauer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Namen des Einlieferers verlangen. Gegebenenfalls setzt das Auktionshaus für die Erfüllung eine Frist.  
11.    Das Auktionshaus kann die Sache auch auf einer der nächsten Versteigerungen erneut anbieten. Falls hierbei der Gegenstand zugeschlagen wird, erlöschen alle Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm erteilten früheren Zuschlag. Er haftet für den etwaigen Ausfall einschließlich der Versteigerungskosten. Er wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen und hat auch keinen Anspruch auf etwaig erzielten Mehrerlös. Jede Lagerung bei Verzug des Käufers erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.
12.    Schriftliche Aufträge werden angenommen indem der Interessent den Versteigerer beauftragt, für ihn Gebote abzugeben. In diesem Falle findet die Bestimmung über Fernabsatzverträge §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung. Die Gebote werden sorgfältig bearbeitet; jedoch ohne Gewähr. Sie müssen 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote sind unwiderruflich und enthalten nicht das Aufgeld (siehe Ziff. 8). Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfalle ist die Angabe der Versteigerungsnummer des Gegenstandes verbindlich. Unklare schriftliche Gebote können unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Gebote sind Höchst-gebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen an.
13.    Bei Telefongeboten beauftragt der Bieter durch einen schriftlichen Auftrag einen im Saal anwesenden Telefonisten für ihn Gebote abzugeben. Der Bieter wird dann vor Aufruf der gewünschten Position angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Der Anruf auf Kosten des Versteigerers beim Bieter erfolgt nur bei Gegenständen über Limit € 250,00. Mit dem Auftrag zum telefonischen Gebot wird automatisch das Limit geboten und bestätigt. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung.
14.    Wünscht der Ersteigerer den Versand des Ersteigerungsgutes, so schließt er darüber mit dem Auktionshaus Karrenbauer einen eigenen Versand-Vertrag ab. Eine Versendung erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Käufers.
15.    Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Geldwäschegesetz (GwG), welches Kunsthandelnde dazu auffordert, von Kunden und Käufern als vorbeugendes Risikomanagement den Pass zu kopieren. Zu den Sorgfaltspflichten gehört die Identifizierung bei Privatkunden durch Ausweiskopie bei juristischen Personen durch Handelsregisterauszug.
16.    Bezahlt werden kann bar bis € 5.000,00 (Barzahlungen für Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin nur bis € 2.000,00, siehe GwG), via EC-Karte mit Pin-Eingabe oder via Überweisung an Auktionshaus Karrenbauer IBAN DE60 6929 1000 0214 7326 29, Volksbank Konstanz.
17.    Erfüllungsort für alle Belange ist Konstanz. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht, die Vorschriften des internationalen Kaufrechts (UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs, CISG) finden keine Anwendung. Ebenso gelten die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes respektive die verstärkten Gewährleistungsrechte nicht, da die Versteigerung öffentlich zugänglich ist und Bietende die Möglichkeit haben, im Saal teilzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).
18.    Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des Auktionsgutes, insbesondere §10. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge, §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung.
19.    Datenschutz: Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Abwicklung des Angebots und Verkaufs Ihrer Objekt(e) nötig sind. Dies erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um Nutzenden die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
20.    Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

 

AUCTION TERMS AND CONDITIONS

By participating in the auction, the following conditions are accepted:

1. The auction is voluntary and public as defined by sections 383, sub-section 3, and 474, sub-section 1, clause 2 of the German Civil Code (BGB), in which every consumer can participate. It is hold by the Auktionshaus Karrenbauer (hereinafter Auctioneer) in its own name and for the account and on behalf of the consigner, who shall remain anonymous.

2. The auctioned items can be viewed and examined before the auction. The items are usually used and are sold “as is”, without any liability for material defects on the part of the Auctioneer and under the exclusion of any warranty. They shall be auctioned off in the condition in which they are found at the auction. The information in the catalogue is supplied to the best of our knowledge and belief, but does not constitute a guarantee on the part of the Auctioneer and does not form part of the contractually agreed quality of the items; the same applies to their description when calling. The German catalogue description is always binding; the English version is only a shortened translation. Impairments of the condition are not always indicated. Frames, pedestals and similar means of presentation do not form part of the purchase contract, but are usually supplied with the object. The Auctioneer‘s liability for damages, for whatever legal reason, is excluded. This exclusion of liability does not apply for damages resulting from a grossly negligent breach of duty on the part of the Auctioneer or a wilful or grossly negligent breach of duty by its legal representative or ist vicarious agents.

3. The Auctioneer may combine or separate catalogue numbers and, to the extent that a particular reason exists to do so, withdraw or call them in another sequence than the one stated in the catalogue. He can also reject bids without justification. Each bidder bids in his own name and for his own account.

4. Bids are regularly increased by around 10% over the previous bid. The knockdown shall be made to the highest bidder after a triple call, if no higher bid has been placed. If after the auction a bid is made at minimum sales price (sellers limit) for an item knocked down subject to reservation, the item shall immediately and unconditionally be knocked down to this bidder. It is left to the reservation bidder to find out about the approval of his bid. If the bid is not accepted despite the bid, the Auctioneer is only liable to the bidder in the event of wilful intent or gross negligence.

5. If several bids of the same amount have been made, the bid awarded shall be decided by lot. Disagreement about the last bid or award will be resolved by bidding again. This also applies if a higher bid given at the right time has been overlooked or any other doubts exist.

6. With the Auctioneer‘s knockdown, a contract of sale is concluded between the Auctioneer and the bidder, which obliges the latter to collect the items and to make payment. The risk of accidental loss or accidental deterioration of the item is transferred to the buyer upon knockdown. The Auctioneer is not required to give up possession of an item before full payment of all amounts owed by the successful bidder.

7. The buyer is obliged to pick up the item immediately, but at the latest two weeks after payment; unless other collection times have been agreed. Upon expiration of the 2-week period a storage fee of € 2 per day will be charged. The Auctioneer is entitled to store the items at a third party‘s premises at the buyer‘s risk and expense.

8. The final sales price consists of the hammer price and a buyer‘s premium of 24% of the hammer price. The said amount includes value-added tax at the statutory rate on the buyer‘s premium. Invoices issued during or immediately after the auction require verification; errors excepted. In the case of live bidding via platforms such as Lot-tissimo and Invaluable, in addition to the hammer price and the buyer's premium a further 3% (live fee) on the knockdown price will be charged.

9. Insofar as the auctioning of works of visual art is subject of the resale royalty right of §26 URHG there is a framework agreement with VG Wort und Bild. According to this regulation a statutory claim to a share of the proceeds from resale of the work of art is to be paid for art works sold for € 400 and above. Currently the commission fee is 4% of the hammer price. Corresponding items are marked with an asterisk in the catalogue and on the invoice.

10. In the event of refusal of acceptance or payment as well as delays, the bidder is liable for all resulting damage. In case of default of payment, interest will be charged at a rate of 3% of the gross sales price plus additional costs such as handling costs, storage costs, insurance costs, etc. If the buyer is in default, the Auctioneer is entitled to assign its claim for payment against and withdraw from the contract after setting a reasonable deadline.

11. The Auctioneer can offer the unpaid items again in a further auction. If the item is knocked down in the process, all rights of the defaulting buyer from the earlier knockdown will expire. The defaulting buyer is liable for any shortfall in proceeds (in the case of hammer price, consigner‘s commission and surcharge) as well as the costs of the repeated auction, without being entitled to any additional proceeds. The Auctioneer has the right to exclude the defaulting buyer from further auctions. Any storage costs arising in the event of default by the buyer will be at the buyer's expense and risk.

12. All bids made in writing are deemed bids made in the auction. Each bid in writing generally deemed a maximum bid shall only be utilised by the Auctioneer in protecting its interests to the extent that it is necessary to outbid another offer. The provision on distance sales contracts defined in §§ 312 b) to 312 d) BGB does not apply. The bids are carefully processed; however, without guarantee. The Auctioneer must receive these written bids not later than 24 hours prior to the auction. The bids are irrevocable and do not include the buyer's premium (see par. 8). The bids must be clear; in case of doubt, the specification of the auction number of the item is binding. Unclear written bids can be disregarded. By making a bid, the bidder expressly acknowledges the applicability of these Terms and Conditions which are printed on the back of the bidding forms and in the catalogue, displayed on the Auctioneer premises and published on the Auctioneer’s websites at www.karrenbauer.de or www.auktionshaus-karrenbauer.de.

13. Bids by telephone need to be announced/applied for in advance within 24 hours prior the auction. The bidding form is available on the premises of the Auctioneer as well as on its website. They can be sent via mail to info@karrenbauer.de or given directy on the Auctioneer’s website www.auktionshaus-karrenbauer.de. Bids by telephone are carried out for the bidder by a telephonist present in the auction room. However, the Auctioneer cannot guarantee that the telephone connection will be established. The call at the Auctioneer's expense to the bidder is only made for items over the limit of € 250. With the order for the telephone bid, the limit is automatically bid and confirmed, even if the telephone connection is not established. In this case the provisions on distance sales contracts defined in §§ 312 b) to 312 d) BGB do not apply as well.

14. On request the Auctioneer may take charge of the packaging and shipping at the buyer’s own costs and risk; this may be made dependent on the advance payment of the costs thereby incurred. The Auctioneer shall only be liable for the proper delivery of the items to the forwarding agent, courier or any other persons designated to carry out the transport. Section 447, sub-section 1 BGB shall apply.

15. When bidder numbers are assigned, bidders must provide their name and address and identify themselves by means of a valid identification document. The Auctioneer is legally obliged to make copies of the identification document. Bidders are obliged to disclose whether they are acting on behalf of a beneficial owner. Bids can only be made behalf of a third party upon presentation of a power of attorney and provision of the represented person‘s name and address.

16. Payment can be done in cash up to € 5.000 (cash payments for precious metals such as gold, silver and platinum only up to € 2.000, see AMLA), via EC card with PIN entry or via transfer to Auktionshaus Karrenbauer IBAN DE60 6929 1000 0214 7326 29, BIC GENODE61RAD, Volksbank Konstanz; or for a money transfer from abroad without any bank charges, we can recommend wise.com/de.

17. The place of jurisdiction and fulfilment is Constance. German law applies. The Auctioneer can collect or claim purchase money, arrears, as well as fringe benefits on behalf of the consignor. The law of the Federal Republic of Germany shall be exclusively applicable. These Terms and Conditions shall not be subject to the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). Likewise, the regulations for the purchase of consumer goods and the increased warranty rights do not apply, since the auction is open to the public and bidders have the opportunity to participate in the hall (§ 312g Para. 2 No. 10 BGB).

18. The above conditions apply in a general manner also to afterwards purchase of auction properties, in particular par. 10. In this case the provisions on distance sales contracts defined in §§ 312 b) to 312 d) BGB do not apply as well.

19. Data protection: We collect, process and use personal data only insofar as they are necessary for the processing of the offer and sale of your objects. The legal basis for the processing of these data is point f) of sentence 1 of Art. 6(1) GDPR, which allows the processing of data for the performance of a contract or pre-contractual measures. Our legitimate interest results from the above-mentioned purposes of data collection. Under no circumstances do we use the data collected for the purpose of drawing conclusions about you as a person. The personal data collected by us for will be automatically deleted after the completion of the order or termination of the business relationship and the statutory retention periods.

20. Should one of the provisions be wholly or partially ineffective, the validity of the rest remains unaffected; errors excepted.

21. The German version of these terms and conditions of auction shall be the solely applicable version.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis sowie Aufgeld von 24%; darin ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten. Beim Live-Bieten fallen zusätzlich zum Zuschlag und den normalen Kosten weitere 3% auf den Zuschlagspreis an (Live-Gebühr).

The final sales price consists of the hammer price and a buyer‘s premium of 24% (including VAT). For online live bidding there comes an extra charge of 3% on top.